Hinweise und Bestimmungen für TG Samen
- Das gezahlte Deckgeld bezieht sich ausschließlich auf die Besamung mit TG-Samen. Ein Anspruch auf Nachbesamung mit Frischsamen besteht nicht! Die Kosten für Sperma und Versand ab D 49439 Steinfeld Mühlen sind im Voraus zu entrichten. Die Abgabe von Tiefgefriersperma zur Besamung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist aus rechtlichen Gründen nur an anerkannte Pferdebesamungsstationen bzw. Tierkliniken möglich.
- Aus der Samenbestellung sollten bitte folgende Angaben ersichtlich sein:
– gewünschter Hengst
– Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzer
– genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer
– Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung)
(der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden)
– Angabe des besamenden Tierarztes / Verwenders
– Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll - Eine Besamung der Stuten vor Ort in Mühlen ist möglich. Hierbei entfallen selbstverständlich die Versandkosten.
- Wir geben keine Lebend-Fohlen-Garantie!
Decktaxen:
- Die Decktaxen werden in zwei Stufen (Grundbetrag – Trächtigkeitsrate) berechnet. Der Grundbetrag beträgt 250,- € pro Besamungsportion für alle angebotenen Hengste. Dieser wird nach der Samenbestellung in Rechnung gestellt. Sollte der Gudula Vorwerk-Happ bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres keine tierärztliche Bescheinigung über Nicht-Trächtigkeit vor liegen , wird vom einer erfolgreichen Besamung ausgegangen und somit einer Trächtigkeit. So dass sodann mit Ablauf des 1. Oktober des jeweiligen Jahres zusätzlich die Trächtigkeitsrate für den jeweils benutzten Hengst fällig und in Rechnung gestellt wird.
Versand von TG – Samen:
- Die Bestellung von TG-Samen hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine Bearbeitung der Bestellung vor Beginn der jeweiligen Stutenrosse auch noch möglich ist.
- Zusätzlich zu den genannten Preisen für den Samen wird für jede Samenlieferung eine Gebühr (für z.B. Stickstoff, Bearbeitungsgebühr, Leihcontainer, Versandkosten, evtl. Gesundheitszertifikat) fällig.
- Die TG Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und werden von Gentrans Pferdebesamung Mühlen GmbH in Rechnung gestellt. Siehe ABG; www.gentrans.de. Versandkostenanfragen bitte an Gentrans Pferdebesamung Mühlen GmbH labor@gentrans.de Tel.: +49 (0) 5492 3023.
- Es muss vom Auftraggeber ein Container für den Versand gestellt werden, der rechtzeitig an den Auftragnehmer/Versender gesandt werden muss, falls kein Leihcontainer der Firma Gentrans zur Verfügung gestellt werden soll.
- Der Versand erfolgt durch einen Kurierdienst und wird gesondert zu Lasten des Auftraggebers von der Firma Gentrans in Rechnung gestellt. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen sind am Folgetag zu melden, ansonsten wird der Transport in Rechnung gestellt.
- Die Abgabe von Tiefgefriersperma zur Besamung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist aus rechtlichen Gründen nur an anerkannte Pferdebesamungsstationen bzw. Tierkliniken bzw. Eigenbestandsbesamer möglich.